1. Geltungsbereich, Vertragsschluss, Rangfolge
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) regeln den Zugang zu und die Nutzung der Softwaredienste von Tunen, einschließlich der Weboberfläche, mobiler Anwendungen (einschließlich Tunen Agronomy), APIs und damit verbundener Dienste (zusammen die „Dienste“).
1.2 Der Vertrag kommt zum frühesten der folgenden Zeitpunkte zustande: (i) Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden bei der Registrierung, (ii) Unterzeichnung eines Bestellformulars oder Abonnementvertrags („Bestellformular“) oder (iii) erstmalige Nutzung der Dienste.
1.3 Im Konfliktfall gilt folgende Rangfolge: (i) das Bestellformular, (ii) produktspezifische Bedingungen sowie ein etwaiger Auftragsverarbeitungsvertrag, (iii) diese Bedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Tunen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Erhält der Kunde Zugang zu den Diensten über einen autorisierten Partner oder Wiederverkäufer (z. B. eine OEM-Plattform), richten sich die kommerziellen Bedingungen (Preis, Laufzeit, Abrechnung) nach der Vereinbarung des Kunden mit diesem Partner; die Nutzung der Dienste richtet sich nach diesen Bedingungen, die dann als die im Partnervertrag in Bezug genommenen Endnutzerbedingungen (EULA) gelten.
Die Datenschutzerklärung von Tunen informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie wird zu Informationszwecken in Bezug genommen; das geltende Datenschutzrecht gilt unabhängig von diesen Bedingungen.
2. Nur Geschäftskunden
2.1 Die Dienste werden ausschließlich für die gewerbliche und berufliche landwirtschaftliche Nutzung bereitgestellt. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt und dass die in seinem Auftrag nutzenden Personen mindestens 18 Jahre alt sind.
2.2 Verbraucherspezifische Rechte, einschließlich gesetzlicher Widerrufsrechte, gelten für Unternehmer nicht. Sollte im Einzelfall dennoch zwingendes Verbraucherschutzrecht anwendbar sein, bleiben die zwingenden gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.
3. Konto und Zugangsdaten
3.1 Registrierungsangaben müssen wahr, richtig, aktuell und vollständig sein und aktuell gehalten werden. Tunen kann die Nutzung der Dienste von der Überprüfung des gewerblichen Status abhängig machen (z. B. Firmenname, USt-IdNr.).
3.2 Zugangsdaten sind persönlich und vertraulich und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist verantwortlich für Aktivitäten unter seinem Konto, soweit ihm diese nach den gesetzlichen Zurechnungsgrundsätzen zuzurechnen sind, und informiert Tunen unverzüglich über einen vermuteten Missbrauch oder Verlust von Zugangsdaten.
4. Leistungen, kostenlose Testphase, Beta-Funktionen
4.1 Der Funktionsumfang der Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Leistungsbeschreibung und, soweit vorhanden, dem Bestellformular. Sofern in einem Bestellformular kein spezifisches Servicelevel vereinbart ist, wird kein bestimmtes Verfügbarkeitsniveau geschuldet; Tunen erbringt die Dienste mit der gebotenen Sorgfalt und kündigt geplante Wartungsarbeiten an, soweit dies vernünftigerweise möglich ist.
4.2 Kostenlose Testphasen werden nach dem Ermessen von Tunen für den bei der Registrierung angegebenen Zeitraum gewährt. Eine Testphase wandelt sich nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement um; ein kostenpflichtiges Abonnement erfordert die ausdrückliche Bestellung des Kunden. Jede Partei kann eine Testphase jederzeit beenden. Tunen kann Testdaten 30 Tage nach Ende der Testphase nach vorheriger Ankündigung löschen.
4.3 Als Beta, Vorschau oder Pilot gekennzeichnete Funktionen werden zur Erprobung bereitgestellt, können jederzeit geändert oder eingestellt werden und funktionieren möglicherweise nicht zuverlässig. Sie sind von etwaig vereinbarten Servicelevels ausgenommen; der Kunde nutzt sie nach eigenem Ermessen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
4.4 Der Kunde ist selbst verantwortlich für seine Internetanbindung, Geräte und Betriebsumgebung und trägt die damit verbundenen Kosten.
5. Lizenz und Nutzungsbeschränkungen
5.1 Vorbehaltlich der Zahlung der anfallenden Gebühren räumt Tunen dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit befristetes Recht ein, die Dienste für seine internen Geschäftszwecke zu nutzen, einschließlich der Nutzung durch seine Angestellten und autorisierten Auftragnehmer („Autorisierte Nutzer“).
5.2 Der Kunde wird selbst nicht und stellt sicher, dass Autorisierte Nutzer nicht: (a) die Dienste ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Tunen an Dritte weiterverkaufen, vermieten, unterlizenzieren oder ihnen anderweitig zugänglich machen oder sie nutzen, um Dritten Dienstleistungen zu erbringen; (b) die den Diensten zugrunde liegende Software kopieren, verändern oder daraus abgeleitete Werke erstellen; (c) die Software zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, außer soweit nach §§ 69d, 69e UrhG zwingend zulässig; (d) Sicherheits- oder Nutzungskontrollfunktionen umgehen oder beeinträchtigen, einschließlich des Zugriffs über VPN oder Proxy zur Umgehung geografischer oder sicherheitsbedingter Beschränkungen; (e) automatisierte Mittel einsetzen, um Daten aus den Diensten über deren bestimmungsgemäße Funktion hinaus zu extrahieren; (f) die Dienste nutzen, um ein Konkurrenzprodukt zu entwickeln; oder (g) auf die Dienste über andere Schnittstellen zugreifen als die von Tunen bereitgestellten oder autorisierten.
5.3 Wird die mobile Anwendung über den Apple App Store oder Google Play bezogen (jeweils ein „App-Anbieter“): Die Lizenz ist beschränkt auf die Nutzung auf Geräten mit dem jeweiligen Betriebssystem gemäß den Nutzungsregeln des App-Anbieters; der App-Anbieter hat keine Wartungs- oder Supportpflicht und keine über die Rückerstattung des Kaufpreises (falls vorhanden) hinausgehende Gewährleistungspflicht; der Kunde bestätigt, dass er sich nicht in einem Embargoland befindet und auf keiner Liste verbotener Parteien geführt wird; die App-Anbieter sind begünstigte Dritte dieser Ziffer 5 und zu deren Durchsetzung berechtigt.
5.4 Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei Tunen. Tunen behält alle Rechte des geistigen Eigentums an den Diensten, der zugrunde liegenden Software und allen von Tunen bereitgestellten Inhalten.
6. Kundendaten, Datenrechte, Backups, Feedback
6.1 Alle vom Kunden hochgeladenen oder aus dem landwirtschaftlichen Betrieb des Kunden durch die Dienste erzeugten Daten („Kundendaten“) bleiben Eigentum des Kunden. Nichts in diesen Bedingungen überträgt das Eigentum an Kundendaten auf Tunen.
6.2 Der Kunde räumt Tunen das nicht ausschließliche Recht ein, Kundendaten in dem Umfang zu verarbeiten, der erforderlich ist, um die Dienste während der Vertragslaufzeit bereitzustellen, abzusichern, zu warten und zu verbessern.
6.3 Tunen kann aus Kundendaten abgeleitete Daten in aggregierter oder anonymisierter Form, die den Kunden oder eine natürliche Person nicht identifizieren, für Analysen, Benchmarking und Produktentwicklung erstellen und nutzen, auch über die Vertragslaufzeit hinaus.
6.4 Tunen darf Kundendaten für das Training, die Validierung und das Testen seiner KI-Systeme nur in aggregierter oder pseudonymisierter Form nutzen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit über die in der Datenschutzerklärung genannten Kanäle widersprechen; personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß dem geltenden Datenschutzrecht und, soweit anwendbar, dem Auftragsverarbeitungsvertrag verarbeitet.
6.5 Tunen gibt Kundendaten nicht ohne Zustimmung des Kunden in identifizierender Form an Dritte weiter, außer an Auftragsverarbeiter, die zur Erbringung der Dienste eingesetzt werden, oder soweit gesetzlich vorgeschrieben.
6.6 Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Kundendaten und sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt, um Daten Dritter über die Dienste hochzuladen und zu verarbeiten.
6.7 Tunen führt im Rahmen des Betriebs der Dienste regelmäßige Backups durch. Der Kunde bleibt verantwortlich für eigene Backups von für seinen Betrieb kritischen Daten. Auf Anfrage während der Laufzeit und für 30 Tage nach Vertragsende stellt Tunen Kundendaten in einem gängigen maschinenlesbaren Format zum Export bereit; danach kann Tunen Kundendaten löschen, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
6.8 Übermittelt der Kunde Feedback, Ideen oder Vorschläge, räumt er Tunen eine unbeschränkte, unbefristete, weltweite, gebührenfreie und unwiderrufliche Lizenz ein, diese für jeden Zweck zu nutzen und umzusetzen. Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet der Kunde auf das Recht, als Urheber genannt zu werden. Feedback gilt als nicht vertraulich.
7. KI-Systeme (Verordnung (EU) 2024/1689)
7.1 Die Dienste integrieren von Tunen entwickelte oder lizenzierte KI-Systeme, einschließlich automatischer Aktivitätserkennung, eines auf großen Sprachmodellen basierenden KI-Assistenten, Datenextraktion und prädiktiver Analysen. Hinsichtlich dieser Komponenten handelt Tunen als Anbieter des KI-Systems; der Kunde handelt bei deren Nutzung im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Betreiber im Sinne des Art. 3 Nr. 4 der KI-Verordnung und übernimmt die entsprechenden Verantwortlichkeiten.
7.2 KI-Funktionen sind Werkzeuge zur Entscheidungsunterstützung. Sie ersetzen keine fachliche agronomische, rechtliche, steuerliche oder technische Beratung. Der Kunde muss eine menschliche Aufsicht ausüben (Art. 14 KI-Verordnung): Er wendet KI-generierte Empfehlungen nicht automatisch an, prüft Ausgaben kritisch, bevor er sich für Geschäftsentscheidungen darauf stützt, und lässt Ausgaben außer Acht, die nach seiner fachlichen Einschätzung für die konkrete Situation ungeeignet sind.
7.3 Interagiert der Kunde mit einem KI-basierten Assistenten, wird dies in der Oberfläche kenntlich gemacht; überwiegend durch KI-Systeme erzeugte Inhalte werden als solche gekennzeichnet (Art. 50 KI-Verordnung).
7.4 Die in den Diensten integrierten KI-Systeme sind zum Zeitpunkt dieser Bedingungen nicht als Hochrisikosysteme nach Anhang III der KI-Verordnung eingestuft. Nutzt der Kunde die Dienste in einem Kontext, der diese Einstufung ändert (z. B. Nutzung der Ausgaben für Kredit- oder Versicherungsentscheidungen), informiert der Kunde Tunen unverzüglich und trägt die sich aus dieser Nutzung ergebenden Betreiberpflichten.
7.5 Die Qualität der KI-Ausgaben hängt von den Eingabedaten ab. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Daten richtig, aktuell und vollständig sind.
7.6 Der Kunde meldet ungewöhnliches Verhalten oder unerwartete Ausgaben der KI-Systeme an support@tunen.ai. Tunen betreibt eine Marktbeobachtung nach der Markteinführung gemäß Art. 72 und 73 der KI-Verordnung und informiert den Kunden unverzüglich über schwerwiegende Vorfälle oder Fehlfunktionen der KI-Systeme, die für die Nutzung durch den Kunden relevant sind, sowie über wesentliche Änderungen, die die erwartete Leistung erheblich beeinflussen.
7.7 Tunen stellt Dokumentation und Informationen bereit, die ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz für die Nutzung der integrierten KI-Systeme ermöglichen (Art. 4 KI-Verordnung).
7.8 Die Haftung von Tunen im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten richtet sich nach Ziffer 14. Tunen haftet insbesondere im Rahmen der Ziffer 14 nicht für Schäden aus Geschäftsentscheidungen, die auf KI-Ausgaben beruhen, die der Kunde ohne die nach Ziffer 7.2 erforderliche Prüfung angewendet hat.
8. Automatische Erfassung, Personal, Arbeitsrecht
8.1 Bestimmte Funktionen (insbesondere automatische Aktivitätserkennung, Live-Standort, Arbeitszeiterfassung und Aufgabenverwaltung) können Standort-, Leistungs- und Verhaltensdaten von Personen verarbeiten, die für den Kunden tätig sind.
8.2 Der Kunde ist in seiner Rolle als Arbeitgeber oder Auftraggeber allein verantwortlich für den rechtmäßigen Einsatz solcher Funktionen gegenüber seinem Personal. Dies umfasst insbesondere: die Information der betroffenen Personen vor der Aktivierung; die Schaffung einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage (in Deutschland insbesondere § 26 BDSG, Art. 6 und 88 DSGVO); und die Beachtung von Mitbestimmungsrechten von Arbeitnehmervertretungen (in Deutschland insbesondere § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) sowie vergleichbarer Anforderungen in anderen Rechtsordnungen.
8.3 Der Kunde konfiguriert die Erfassungsfunktionen so, dass sie auf das in seiner Rechtsordnung Zulässige beschränkt sind (zum Beispiel Aktivierung nur während der Arbeitszeit).
8.4 Der Kunde stellt Tunen gemäß dem Verfahren in Ziffer 15 von Ansprüchen Dritter frei (einschließlich Ansprüchen des Personals des Kunden und Maßnahmen von Aufsichtsbehörden), die aus einer Verletzung der Pflichten dieser Ziffer 8 durch den Kunden entstehen. Die eigene gesetzliche Verantwortlichkeit von Tunen bleibt unberührt.
9. Pflichten des Kunden, zulässige Nutzung
9.1 Der Kunde nutzt die Dienste gemäß diesen Bedingungen und geltendem Recht und wird nicht: rechtswidrige oder rechtsverletzende Inhalte hochladen; Schadsoftware einbringen; die Dienste stören, überlasten oder unterbrechen oder Sicherheitsmaßnahmen umgehen; seine Identität falsch darstellen; oder Fehlfunktionen ausnutzen. Fehler und Störungen sind Tunen unverzüglich zu melden; der Kunde wird nicht versuchen, diese selbst in den Systemen von Tunen zu beheben.
9.2 Im Falle eines Verstoßes kann Tunen, soweit angemessen nach vorheriger Ankündigung, eine Abmahnung aussprechen, die betroffene Funktion oder das Konto verhältnismäßig sperren und bei schwerwiegenden oder fortgesetzten Verstößen aus wichtigem Grund kündigen. Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
10. Gebühren und Zahlung
10.1 Gebühren ergeben sich aus dem Bestellformular oder der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.2 Abonnementgebühren sind im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig und, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Rechnungen können elektronisch gestellt werden.
10.3 Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Bleibt der Kunde nach einer Mahnung und einer weiteren Frist von 14 Tagen im Verzug, kann Tunen die Dienste bis zur Zahlung aussetzen; ein wesentlicher Zahlungsverzug stellt einen wichtigen Grund zur Kündigung dar.
10.4 Tunen kann wiederkehrende Gebühren mit einer Frist von drei Monaten zum Beginn der nächsten Verlängerungslaufzeit anpassen. Gebührenanpassungen gelten nicht für die laufende vereinbarte Laufzeit.
10.5 Im Voraus gezahlte Gebühren werden bei ordentlicher Kündigung durch den Kunden oder Nichtnutzung der Dienste nicht erstattet. Unberührt bleiben: gesetzliche Gewährleistungsrechte; das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB); sowie anteilige Erstattungen, wenn der Vertrag aus von Tunen zu vertretenden Gründen vorzeitig endet.
10.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur für Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend machen.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1 Laufzeit und Verlängerung kostenpflichtiger Abonnements ergeben sich aus dem Bestellformular oder dem bei der Bestellung gewählten Plan. Sofern nicht anders vereinbart, verlängern sich Abonnements automatisch um jeweils gleich lange Zeiträume, wenn sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des laufenden Zeitraums gekündigt werden. Kostenlose Konten können von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden.
11.2 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Tunen liegt insbesondere bei schwerwiegenden, nicht innerhalb einer angemessenen Frist behobenen Verstößen gegen die Ziffern 5, 8 oder 9 sowie bei wesentlichem Zahlungsverzug vor.
11.3 Mit der Kündigung endet der Zugang des Kunden. Datenexport und -löschung richten sich nach Ziffer 6.7. Bis zum Wirksamkeitszeitpunkt entstandene Zahlungspflichten bleiben unberührt. Bestimmungen, die ihrer Natur nach die Kündigung überdauern (insbesondere die Ziffern 6.3, 6.8, 14, 15, 16, 19), bleiben in Kraft.
12. Änderungen der Dienste und dieser Bedingungen
12.1 Tunen entwickelt die Dienste kontinuierlich weiter und kann sie ändern und verbessern, sofern die Kernfunktionalität der vom Kunden gebuchten kostenpflichtigen Dienste während der bezahlten Laufzeit erhalten bleibt. Einzelne Funktionen können durch funktional vergleichbare Funktionen ersetzt werden. Stellt Tunen einen kostenpflichtigen Dienst während einer vereinbarten Laufzeit vollständig ein, erhält der Kunde eine anteilige Erstattung im Voraus gezahlter Gebühren für den eingestellten Dienst oder, nach Wahl des Kunden, ein Migrationsangebot zu einem vergleichbaren Dienst.
12.2 Support und Updates werden für die jeweils aktuelle Version der Anwendungen bereitgestellt. Der Kunde installiert Updates zeitnah; Tunen ist nicht verantwortlich für Fehlfunktionen, die durch die Nutzung veralteter Versionen verursacht werden.
12.3 Tunen kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, indem es den Kunden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform unter Hervorhebung der Änderungen informiert. Widerspricht der Kunde nicht vor dem Wirksamkeitszeitpunkt, gilt die fortgesetzte Nutzung nach diesem Zeitpunkt als Zustimmung; Tunen weist in der Mitteilung auf diese Folge hin. Widerspricht der Kunde, kann Tunen die betroffenen Dienste mit angemessener Frist kündigen. Änderungen der Hauptleistungspflichten oder der Gebühren richten sich ausschließlich nach den Ziffern 12.1 und 10.4.
13. Gewährleistung (Mängel)
13.1 Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht mit folgenden Maßgaben: Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB) ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln setzen Verschulden voraus und richten sich nach Ziffer 14.
13.2 Der Kunde meldet Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Tunen behebt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist; die Bereitstellung einer zumutbaren Umgehungslösung gilt als Mängelbeseitigung, solange an der Behebung des zugrunde liegenden Mangels gearbeitet wird.
13.3 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Störungen, die durch die Betriebsumgebung des Kunden, unsachgemäße Nutzung, außerhalb der Kontrolle von Tunen liegende Systeme Dritter oder nicht autorisierte Änderungen verursacht werden.
14. Haftung
14.1 Tunen haftet unbeschränkt: für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG); im Falle der arglistigen Verschweigung eines Mangels; sowie im Umfang einer von Tunen ausdrücklich übernommenen Garantie.
14.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Tunen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
14.3 In den Fällen der Ziffer 14.2 ist die Gesamthaftung von Tunen pro Vertragsjahr auf die Summe der vom Kunden für die Dienste in den zwölf Monaten vor dem anspruchsauslösenden Ereignis gezahlten oder geschuldeten Gebühren begrenzt.
14.4 In den Fällen der Ziffer 14.2 ist die Haftung für Datenverlust auf die typischen Wiederherstellungskosten begrenzt, die bei ordnungsgemäßer, risikoangemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wären.
14.5 Jede weitergehende Haftung von Tunen ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von Tunen.
15. Freistellung durch den Kunden
15.1 Der Kunde stellt Tunen sowie dessen Organe, Angestellte und Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen Dritter frei, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, die entstehen aus: (a) rechtswidrigen Kundendaten oder einer Verletzung der Ziffer 6.6 durch den Kunden; (b) einer Verletzung der Ziffer 8 (Personal- und Arbeitsrecht) durch den Kunden; (c) einer Nutzung der Dienste durch den Kunden entgegen den Ziffern 5 oder 9; oder (d) einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter durch den Kunden.
15.2 Tunen informiert den Kunden unverzüglich über einen solchen Anspruch, ermöglicht dem Kunden, die Verteidigung zu führen, soweit rechtlich zulässig, und erkennt keinen Anspruch an und vergleicht sich nicht ohne Zustimmung des Kunden, die nicht unbillig verweigert werden darf. Die eigene gesetzliche Mitverantwortung von Tunen bleibt unberührt.
16. Vertraulichkeit
16.1 Jede Partei behandelt alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhält, vertraulich, nutzt sie nur zur Vertragserfüllung und gibt sie nur an entsprechend verpflichtete Angestellte, Berater und Subunternehmer weiter. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erhalten wurden, eigenständig entwickelt wurden oder gesetzlich offenzulegen sind. Diese Verpflichtung gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort.
17. Dienste und Integrationen Dritter
17.1 Die Dienste können mit Systemen und Datenquellen Dritter zusammenwirken (z. B. Wetterdienste, Telemetrieplattformen, Farmmanagementsysteme). Deren Verfügbarkeit und Bedingungen liegen außerhalb der Kontrolle von Tunen; die Nutzung von Diensten Dritter durch den Kunden richtet sich nach den jeweils geltenden Bedingungen des Dritten.
17.2 Ändert ein Dritter eine Schnittstelle wesentlich oder stellt sie ein, unternimmt Tunen angemessene Anstrengungen, um eine vergleichbare Funktionalität wiederherzustellen oder bereitzustellen. Bleibt eine wesentliche kostenpflichtige Funktion dadurch dauerhaft nicht verfügbar, kann der Kunde das betroffene Modul mit anteiliger Erstattung im Voraus gezahlter Gebühren kündigen; weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 14.
18. Höhere Gewalt
18.1 Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung (mit Ausnahme von Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen), die durch Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht wird, einschließlich Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen und großflächigen Ausfällen der Telekommunikations- oder Stromversorgungsinfrastruktur. Die betroffenen Pflichten ruhen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses. Dauert das Hindernis länger als drei Monate an, kann jede Partei die betroffenen Dienste mit angemessener Frist kündigen.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Diese Bedingungen und alle sich aus oder im Zusammenhang mit ihnen ergebenden Streitigkeiten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
19.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Tunen. Tunen bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
19.3 Tunen kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG übertragen; im Übrigen bedarf die Abtretung durch eine Partei der Zustimmung der anderen Partei, die nicht unbillig verweigert werden darf.
19.4 Mitteilungen nach diesen Bedingungen können in Textform erfolgen (einschließlich per E-Mail an die bei der Registrierung oder im Bestellformular angegebenen Adressen).
19.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
19.6 Diese Bedingungen sind in englischer Sprache abgefasst. Für Kunden in Deutschland und Österreich ist die deutsche Fassung maßgeblich, für alle anderen die englische Fassung. Weitere Übersetzungen dienen ausschließlich der Verständlichkeit.